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Im Mittelpunkt unserer Pflege steht der Mensch.
Massnahmen der Abklärung und Beratung 76.90 Fr. / Stunde
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 63.00 Fr. / Stunde
Massnahmen der Grundpflege 52.60 Fr. / Stunde
Abklärung Haushalt 40.- Fr. / Stunde
Bei einem steuerbaren Einkommen
bis 40'000: 22.00 Fr. / Stunde
40'000 bis 70'000: 30.00 Fr. / Stunde
über 70'000: 40.00 Fr. / Stunde
Für die Tarifberechnung wird neben dem steuerbaren Einkommen auch 1/15 des Vermögens mit eingerechnet. Für selbstbewohntes Wohneigentum wird eine Vermögensfreigrenze von Fr. 300'000 gewährt. Bitte fordern Sie bei Bedarf das Deklarationsformular bei uns an.
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Bitte klären Sie vorgängig mit Ihrer Krankenkasse eine allfällige Leistungsübername ab.
Menü 18.00 Fr. / Mahlzeit inkl. Lieferung
Im Heim Breitlen 16.00 Fr. / Mahlzeit
Reinigung 50.00 Fr. / Stunde
Bei vorhandener Kapazität bieten wir folgende Unterstützung an: Zusatzreinigung, Entsorgung, Fusspflege, Einkaufen mit/ohne Klient mit Auto, Spaziergänge; Betreuung allgemein, Kontrollbesuche, Medikamentenlieferung nach Hause, Transport zum Arzt (nur, wenn nicht voraus planbar), Botengänge und Entlastung pflegender Angehöriger
15.00 pro Monat
Mietgebür auf Anfrage. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang Kosten übernommen werden.
innerorts (pauschal) 10.00 Fr.
ausserorts Grundpauschale 10.00 Fr. plus 0.70 Fr. / Kilometer
Die Kilometerentschädigung wird direkt an die Fahrerin oder den Fahrer bezahlt.
Spitex-Dienstleistungen werden aufgrund einer Bedarfsabklärung und je nach Leistung aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht.
Die ärztliche Verordnung muss zur Bearbeitung der Spitex abgegeben werden. Sie wird bei direkt an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
Die Rechnungstsellung erfolgt monatlich an die Krankenkassen. Diese übernehmen die Kosten im Rahmen vom KVG und rechnen den Selbstbehalt mit den Klientinnen und Klienten ab.
Für die Klientenbeteiligung von Fr. 7.65 und für die nicht krankenkassenpflichtigen Leistungen erfolgt die Rechnung direkt an die Klientinnen und Klienten.
Einsatzänderungen, die nicht 48 Stunden vorher und bis spätestens Freitag, 12 Uhr, gemeldet werden (ausser Notfälle und nicht selbst verschuldete Gründe) Fr. 40.00
Nicht abgemeldete Einsätze Fr. 40.00
Administrativer Aufwand bei stornierten Leistungen bei Neuanmeldungen Fr. 50.00
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
+41 55 254 10 80
In den übrigen Zeiten nimmt ein Telefonbeantworter Mitteilungen entgegen.